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Winterreifenpflicht – Von O (Oktober) bis O (Ostern)

Winterreifenpflicht – Von O (Oktober) bis O (Ostern)

Es ist immer besser, wenn man bereits vor oder mit Ankündigung entsprechender Wetterverhältnisse – als Faustregel gilt nach wie vor O bis O (im Oktober Winterreifen aufziehen und bis etwa Ostern fahren) – , die Reifen wechselt, denn aus Gründen der Verkehrssicherheit macht die rechtzeitige Umrüstung auf alle Fälle Sinn, da man rechtzeitig für Wetterverhältnisse, bei denen Winterreifenpflicht gilt, gewappnet ist.

Mit der „Winterreifen-Verordnung“ wird vorgeschrieben, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Bei winterlichen Wetterverhältnissen ist das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben. Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.

Pressemitteilung Verkehrssicherheit im Winter

Bild: Designed by Dragana_Gordic / Freepik

über Clemens Laule

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